Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

Wenn Sie bei uns eine einzelne Reiseleistung (z.B. Nur-Flug oder Nur-Hotel) buchen, handelt es sich nicht um eine
Pauschalreise, auf die die Vorschriften des Pauschalreiserechtes gemäß den §§ 651a bis 651i BGB Anwendung
finden. Aus diesem Grund finden auf diese einzelnen Leistungen die nachfolgenden Reisebedingungen Anwendung,
welche nicht mit denjenigen übereinstimmen, welche für Pauschalreisen gelten.
Bahnreisen werden von uns grundsätzlich nicht als Teil einer Pauschalreise angeboten. Wenn Sie eine zusätzliche
Buchung einer Bahnreise wünschen, wird diese Buchung von uns lediglich vermittelt. Der Beförderungsvertrag kommt
mit der Deutschen Bahn AG zustande. Deshalb können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche wegen
Verspätungen uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn AG, welche Sie unter
https://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml?dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0001_footer-agb_LZ01
einsehen können.
Wenn Sie bei uns Nur-Hotels oder Clubaufenthalte ohne Flug buchen,
finden ebenfalls die nachfolgenden Reisebedingungen für Einzelleistungen Anwendung.

1.1 Die Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung wird mit Zugang beim Veranstalter verbindlich. Der
Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder zustande.

1.2 Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, liegt darin ein neues Angebot des Veranstalters.
Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande, wenn der Reisende diesem ausdrücklich
oder schlüssig (etwa durch Zahlung des Reisepreises, Zahlung einer Anzahlung oder Antritt der Reise) zustimmt.

2.1 Um Zugriff zu unserem Reiseportal unter www.pep-flug.de zu erhalten, ist eine Legitimation erforderlich, die im Rahmen der Registrierung erbracht werden muss. Hierbei handelt es sich um einen schriftlichen Nachweis, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis in der Tourismusbranche bestätigt. Als Legitimation akzeptieren wir unter anderem eine gültige Travel Industry Card sowie gültige Konzern- oder Expedientenausweise. Ein Anschreiben des Arbeitgebers auf Geschäftspapier mit aktuellem Datum und Unterschrift des Vorgesetzten, aus dem der Aufgabenbereich des Anmelders und dessen Anstellung in Vollzeitbeschäftigung hervorgeht, ebenso wie das Tätigkeitsfeld des Unternehmens, ist ebenfalls möglich. Von Selbstständigen/Inhabern, Geschäftsführern und Personen, die keinen Vorgesetzten über sich haben, benötigen wir eine Kopie der Gewerbeanmeldung. Aus dieser müssen der touristische Schwerpunkt des Unternehmens und der Namen der betreffenden Person(en) eindeutig hervorgehen. Alle Dokumente werden in deutscher und in englischer Sprache akzeptiert.

2.2 Die gebuchten Leistungen beruhen auf Sonderpreisen, die von dem Leistungsträger ausschließlich für Touristiker zur Verfügung gestellt werden. Sie sind daher verpflichtet, sich auf Verlangen des Leistungsträgers entsprechend zu legitimieren. Hierzu zählen z.B. DRV-Ausweis, Mitarbeiterausweis oder ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers. Sollten sie sich nicht entsprechend legitimieren können, müssen sie mit einer Nachbelastung oder mit Leistungsausschluss rechnen. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Leistungen nach der Reise ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ritscher Touristik haftet nicht für den fehlgeschlagenen Zugang, der auf falscher E-Mail-Adressangabe oder eines anderen vom Nutzer/Reisenden zu vertretenden Grundes basiert. Nutzer/Reisende sind daher verpflichtet Ritscher Touristik Änderungen ihrer E-Mail Adresse oder Telefonnummer unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.

2.3 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorsätzliche, unberechtigte Inanspruchnahme unserer Pep-Angebote einen Straftatbestand nach § 263 StGB darstellt und auch entsprechend verfolgt werden kann. Diese Strafe kann auch Arbeitgeber treffen, die unsere Angebote unberechtigterweise an Dritte (Freunde, Kunde etc.) weiterleiten.

2.4 Ritscher Touristik und ihre Leistungsträger behalten sich vor bei unzureichender Legitimation, Buchungen auch nach bereits erfolgter Bestätigung kostenpflichtig zu stornieren.

2.5 Die Sonderpreise für Touristiker dürfen nicht gegenüber Dritten kommuniziert werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zu einer Nachbelastung, einem Ausschluss von der Leistung und einem Ausschluss von der Nutzung von Ritscher Touristik führen. Dies gilt auch für Falschangaben in der Registrierung. Ritscher Touristik behält sich grundsätzlich stichprobenartige Überprüfungen der Angaben registrierter Nutzer vor.

2.6 Der Reiseanmelder als Touristiker verpflichtet sich, auf Wunsch des Leistungsträgers bspw. der Hotelleitung für ein Gespräch und eine Besichtigung z.B. des gebuchten Hotels zur Verfügung zu stehen.

2.7 Der Anmelder wird darauf hingewiesen, dass er als Touristiker unter Inanspruchnahme von Sonderpreisen gemäß Artikel 3 Ziffer 3) der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Ansprüche im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen hat.

3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in Textform wird der komplette Reisepreises fällig.

3.2 Die Zahlung kann, je nach Zeitraum bis zur Abreise, wahlweise per Überweisung, Sofortüberweisung (OnlineBanking erforderlich) oder Kreditkarte (American Express, Visa oder Mastercard) erfolgen.

3.3 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen.

3.4 Zurückgewiesene Zahlungen oder durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren, welche nicht auf unserem Verschulden beruhen, werden dem Reiseanmelder pro Fall (pauschal) mit Euro 12,- berechnet.

3.5 Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, so ist Ritscher Touristik berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von dem Reisevertrag zurückzutreten und von dem Anmelder eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu verlangen. Dieser Anspruch ist pauschaliert wie unter Nummer 4 dieses Klauselwerks.

Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen
Reisepreises. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt beim Anmelder eingegangen
sein, so hat sich dieser unverzüglich mit Ritscher Touristik in Verbindung zu setzen.

Vor Vertragsschluss kann Ritscher Touristik jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der
Reisende vor einer Buchung informiert wird.

5.1 Ritscher Touristik ist berechtigt, nach Vertragsschluss einseitige Vertragsänderungen der Vertragsbedingungen und
Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Reisepreis betreffen und unerheblich sind. Ritscher Touristik ist insbesondere berechtigt, in diesem Rahmen An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine
Gleichwertige innerhalb der noch zulässigen Zeiten der EU-Fluggastrechte-Verordnung nachträglich zu ändern, sofern
dies aus Gründen notwendig wird, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben und die für den Reisenden
zumutbar sind. Nicht zumutbare Leistungsänderungen wird Ritscher Touristik mit einer Erklärungsfrist von 3 Tagen in
Verbindung mit einer kostenfreien Umbuchung oder einem kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Leistung
anbieten.

5.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten wie z.B. Treibstoffkosten
oder Abgaben und Gebühren, kann Ritscher Touristik analog § 651f Abs. 1 BGB den Reisepreis entsprechend erhöhen.

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Hierbei beachten Sie bitte bei jedem ausgestellten Angebot die Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen um hohe kosten zu vermeiden.

6.2 Der Anmelder kann Ersatzpersonen für Mitreisende benennen. Ein Name Change vor einer eventuellen Ticketausstellung ist mit Kosten in Höhe von Euro 30,- verbunden. Bei Flugreisen können je nach Fluggesellschaft höhere Kosten anfallen.

6.3 Werden von dem Reisenden gebuchte Leistungen vor Ort etwa wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zurechenbaren Gründen nicht in Anspruch genommen, so kann er keine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. Ritscher Touristik wird eventuelle Erstattungen ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger an den Kunden weitergeben, jedoch in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.

6.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, in sämtlichen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschalen.

6.5 Bei einer kostenfreien Stornierung aus Kulanz behält sich Ritscher Touristik vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- Euro zu erheben.

7.1 Ritscher Touristik kann bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung auf die Durchführung der Reise nur bei Erreichen einer bestimmten Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird unverzüglich erstattet. Für den Rücktritt gelten die Fristen des § 651 h Abs. 4 S. 1 Zif. 1 BGB.

7.2 Ritscher Touristik ist berechtigt ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung entweder die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. Kündigt Ritscher Touristik, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von seinem Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

Ist die Durchführung der Reise im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich, können beide
Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. 

Es obliegt der Verantwortung der Reiseteilnehmer, notwendige Visa und Impfungen gemäß den entsprechenden
Einreise- und Gesundheitsvorschriften zu besorgen. Reisende haben dafür Sorge zu tragen, dass die in der Buchung
gemachten Angaben zur reisenden Person den Angaben des Reisepasses/Personalausweises entsprechen. Im
Übrigen wird der Reiseveranstalter Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in welchem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.1 Die Haftung von Ritscher Touristik beschränkt sich für solche Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurden, auf den dreifachen Reisepreis.

10.2 Ritscher Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden (etwa Transferleistungen zum Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden.

10.3 Eine Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, während der Reise auftretende Mängel entweder der Reiseleitung bzw. Agentur
vor Ort oder dem Reiseveranstalter selbst unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, um diesem die Möglichkeit einer
Abhilfe zu geben. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Eine Kündigung aus
wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Reise bleibt hiervon unberührt.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen des Gepäcks bei Flugreisen sollten unverzüglich vor Ort mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Andernfalls könnte die Fluggesellschaft
etwaige Entschädigungen ablehnen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Darüber hinaus ist die Beschädigung oder
Fehlleitung des Reisegepäcks dem Veranstalter wie sonstige Mängelanzeigen unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

13.1 Die Registrierung bei Ritscher Touristik sowie die Inanspruchnahme der Reiseangebote erfordert die elektronische Speicherung der Kundendaten. Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke von Ritscher Touristik verwendet. Mit der Nutzung des Systems stimmen die Kunden dieser Nutzung zu. Im Übrigen werden die Ritscher Touristik zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Die Datenschutzrichtlinie von Ritscher Touristik ist einsehbar unter https://bagbzuq.myraidbox.de/datenschutz/.

13.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen Ritscher Touristik zur Korrektur oder Anfechtung des geschlossenen Vertrages.

13.3 Gerichtsstand für Klagen gegen Ritscher Touristik ist Lüneburg.

13.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

13.5 Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.

13.6 Ritscher Touristik nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

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